Brauche ich die Einwilligung meiner Fahrschüler?
Ja! Ausnahmslos. Schriftlich.
Erweitern Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbestimmungen um einen entsprechenden Passus "Einwilligung zur Evaluation". Wir haben Ihnen im Downloadbereich einen Mustertext hinterlegt. Wie Sie diesen Text zum Beispiel als Nutzer des Verwaltungsprogramms "fahrschulmanager" in Ihre AGBs einpflegen, zeigen wir Ihnen im Fortbildungsmodul "Fahrschulverwaltung mit dem Fahrschulmanager". Alternativ dürfen Sie uns auch gerne anrufen.